Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftige erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigung ihrer Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der jeweilige Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments durch eine(n) GutachterIn des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bzw. der privaten Versicherung (Medicproof) ermittelt.

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, deren Selbständigkeit oder Fähigkeiten auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, auf Grund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen eingeschränkt ist bzw. sind und die sie ohne Hilfe durch andere nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Der Pflegegrad ist davon abhängig wie schwer die Selbständigkeit oder einzelne Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Der jeweilige Grad der Pflegebedürftigkeit wird mittels standardisierten Begutachtungsinstrument vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erhoben.

Für die Begutachtung und Einschätzung der Pflegebedürftigkeit sind nachfolgende Bereiche von Relevanz.

1. Mobilität
z.B. Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Treppensteigen oder das Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
z.B. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche und zeitliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltag oder das Erkennen von Risiken und Gefahren

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Ängste, Antriebslosigkeit oder eine nächtliche Unruhe

4. Selbstversorgung
z.B. Waschen, Duschen, Baden, Körperpflege, An- und Auskleiden oder die Nahrungsaufnahme

5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
z.B. Medikamenteneinnahme oder der Besuch bei Ärzten oder Therapeuten

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
z.B. Planung des Tagesablaufs, Ruhen, Schlafen oder der Kontakt zu anderen Personen

Die Bereiche Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltführung finden in der Bewertung keinen Einfluss. Sie werden lediglich zur individuellen Pflegebedarfsplanung und Beratung erhoben.