Hände halten sich in einem liebevollen Moment zwischen einer jüngeren und einer älteren Person.

Pflegegrade

Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellt ein(e) GutachterIn des Medizinischen Dienstes (MD) bzw. der privaten Versicherung (Medicproof) einen der nachfolgenden Pflegegrade fest:

Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung

Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung

Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung