Grundpflege

Leistungsbeschreibung und Entgeltverzeichnis nach § 89 SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung)

Die nachfolgenden Leistungskomplexe beschreiben verrichtungsbezogene Leistungen für Pflegebedürftige in Bayern. Dabei sind den jeweiligen Leistungskomplexen die Leistungsart und die Leistungsinhalte zugeordnet.

Der Pflegebedürftige wählt im Rahmen seines Grades der Selbständigkeit die Leistungskomplexe aus, die der Pflegedienst für ihn erbringen soll.
Zu diesem Zweck berät der Pflegedienst den Pflegebedürftigen. Der Pflegedienst erstellt für die von ihm regelmäßig zu erbringenden Leistungen einen Kostenvoranschlag, aus dem die Aufwendungen der Pflegekasse und die des Pflegebedürftigen zu entnehmen sind.

Will der Pflegebedürftige in der individuellen Pflegesituation weitere Leistungen in Anspruch nehmen, ist der Kostenvoranschlag entsprechend zu ergänzen. Dies gilt nicht bei nur vorübergehender Änderung der erbrachten Leistungen.

Die Leistungsinhalte im Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung werden in Form von aktivierender Pflege erbracht. Wenn Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst erbringen, wird vom Pflegedienst auf die notwendigen prophylaktischen pflegerischen Maßnahmen hingewiesen.
Die mit der/dem LeistungsnehmerIn vereinbarten Leistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf, den vorhandenen Ressourcen des Pflegebedürftigen und den Fähigkeiten und Möglichkeiten beteiligter Pflegepersonen.

Die Leistungen werden von dem Pflegedienst, unter Berücksichtigung des Grades der Selbständigkeit, als Unterstützung, als teilweise bzw. vollständige Übernahme oder im Rahmen der Beaufsichtigung und Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht.

Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen incl. der Vor- und Nachbereitung abgegolten.

Vertrag gemäß § 89 SGB XI vom 01.09.2023 mit den Gebühren für ab 01.10.2023 erbrachte Leistungen.

Anfahrtspauschale 06:00 bis 21:00 Uhr                    6,10 €

Anfahrtspauschale 21:01 bis 05:59 Uhr                    8,73 €

LK Beschreibung Einschränkungen Punkte Preis
1a Lagern

  • Maßnahmen zum körper-und situationsgerechten Liegen oder Sitzen
max. 1x je Hausbesuch abrechenbar 50 4,06 €
1b Hilfe beim An- und Auskleiden

  • Auswahl der Kleidung
  • die Hilfe beim An- und Auskleiden
  • ggf. An- und Ausziehtraining
  • Entnahme aus dem normalen Aufbewahrungsort
Nicht abrechenbar, wenn lediglich für den Toilettengang z.B. Hose/Unterhose herunter-/hinaufgezogen wird 50 4,06 €
1c An- und Ablegen von Körperersatzstücken sowie von Stützkorsetten

  • Unterstützung beim Anlegen von Körperersatzstücken
  • Unterstützung beim Anlegen von Stützkorsetten bzw. sonstigen den Bewegungsapparat stützenden Hilfsmitteln wie z.B. Stützapparate, Armschienen, Beinschienen
40 3,24 €
1d Mundpflege und Zahnpflege oder Zahnprothesenpflege

  • Vorbereitung, wie z.B. Zahnpasta auf die Bürste geben und/oder das Auf- und Zuschrauben von Behältnissen (Zahnpasta/Mundwasser)
  • Putzvorgang
  • Nachbereitung
  • Reinigung von Zahnersatz
  • Mundpflege, d.h. Spülen der Mundhöhle mit Mundwasser und die mechanische Reinigung der Mundhöhle, einschließlich der Lippenpflege
50 4,06 €
1e Rasieren einschließlich Gesichtspflege

  • Trocken- oder Nassrasur
  • Abwaschen von Rasierschaum und Bartstoppeln
  • Haut- und Gesichtspflege
50 4,06 €
1f Kämmen

  • Kämmen oder Bürsten der Haare entsprechend der individuellen Frisur
  • bei Toupet oder Perücke ist das Kämmen oder Aufsetzen dieses Haarteiles Bestandteil dieses Leistungskomplexes
nicht Legen von Frisuren, Haare waschen oder schneiden 20 1,62 €
1g Haarwäsche

  • Waschen und Trocknen der Haare
  • Kämmen und Herrichten der Tagesfrisur
nicht mit LK 1f abrechenbar 100 8,11 €
1h Nagelpflege / Fingernägel schneiden

  • Reinigen sowie das Schneiden und Feilen der Fingernägel
keine medizinische und kosmetische Nagelbehandlung 40 3,24 €
1i Nagelpflege / Fußnägel schneiden

  • Reinigen sowie das Schneiden und Feilen der Fußnägel
keine medizinische und kosmetische Nagelbehandlung 50 4,06 €
1k Hautpflege

  • Auftragen von Pflegemitteln auf die Haut (auf einzelne Körperteile oder auf den ganzen Körper)
nicht abrechenbar bei Hautpflege als Bestandteil von LK 1e oder LK 5 50 4,06 €
1l Entsorgung von Ausscheidungen oder Inkontinenzartikeln

  • Entsorgung von Ausscheidungen
  • Reinigung der Toilette / des Toilettenstuhls usw. und des Umfeldes von Ausscheidungen
  • Leeren des Katheterbeutels
nicht mit LK 5 abrechenbar nicht lediglich Bestätigung der Spültaste der Toilette! 20 1,62 €
2a Teilkörperwäsche

  • Waschen und Abtrocknen einzelner Körperteile oder Körperbereiche steht im Vordergrund
  • Fingernägel werden ggf. gereinigt
  • nicht mit LK 2b oder LK 5 abrechenbar, soweit lediglich eine Reinigung des Intimbereiches erfolgt
  • nicht pro Körperteil/-bereich abrechenbar
90 7,30 €
2b Ganzkörperwäsche

  • Waschen, Baden oder Duschen und Abtrocknen des ganzen Körpers steht im Vordergrund
  • vollständige Körperpflege (d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich / Gesäß, Beine und Füße)
  • Fingernägel werden ggf. gereinigt
nicht mit LK 2a abrechenbar 250 20,28 €
3 Transfer

Anleitung, Unterstützung und/oder vollständige Übernahme bei Ortsveränderungen des Pflegebedürftigen oder Anleitung dazu innerhalb der Wohnung, die zur Durchführung der Leistungen der Grundpflege oder der Leistungen LK 10a oder LK 10b notwendig sind.

Dazu gehören, ggf. unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel, z.B.:

  • das Aufsuchen und/oder Verlassen des Bettes
  • die Hilfe beim Weg von und zur Waschgelegenheit
  • die Hilfe beim Weg zur und von der Toilette
  • die Hilfe beim Transfer in oder aus einem Rollstuhl / Toilettenstuhl oder auf andere Sitzgelegenheiten
pro Besuch 1x abrechenbar nicht abrechenbar, wenn der Pflegebedürftige selbständig in der Lage ist, einen Ortswechsel durchzuführen oder dies von Angehörigen vollständig übernommen wird nicht abrechenbar, wenn lediglich

Begleitung / Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen beim Ortswechsel erbracht wird

40 3,24 €
4a Mundgerechtes Herrichten der Nahrung und Getränke

  • alle Tätigkeiten, die zur unmittelbaren Vorbereitung dienen, wie die portionsgerechte Vorgabe, das Zerkleinern der zubereiteten Nahrungsmittel, z.B. das mundgerechte Zubereiten bereits belegter Brote, ebenso die notwendige Kontrolle der richtigen Essenstemperatur
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme situationsgerechte Lagerung
nicht Kochen
nicht das Eindecken des Tisches
50 4,06 €
4b Hilfe beim Essen und Trinken incl. mundgerechtes Herrichten der Nahrung

  • Hilfe bei der Nahrungszufuhr in jeder Form (flüssig, fest) wie auch die Verwendung von Besteck oder anderer geeigneter Geräte, um Nahrung zum Mund zu führen
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
  • situationsgerechte Lagerung
nicht mit LK 4a abrechenbar bei der selben Mahlzeit 250 20,28 €
4c Hilfe beim Trinken als alleinige Leistung

  • Herrichten von Getränken
  • Unterstützung bei der notwendigen Flüssigkeitszufuhr, bei der Verwendung von Gläsern oder sonstigen Trinkgefäßen
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Flüssigkeitszufuhr
  • situationsgerechte Lagerung
1x pro Besuch abrechenbar,

unabhängig vom individuellen

Trinkbedarf des Pflegebedürftigen nicht mit LK 4a und LK 4b abrechenbar

kein Kochen von Tee o.ä.

30 2,43 €
4d Verabreichung von Sondnnahrung

  • Aufbereitung der Sondennahrung
  • Anhängen des Applikationssystems
  • Aufrichten und Lagern
  • sachgerechte Verabreichung der Sondenkost
  • Säuberung der Sonde und benötigter Gebrauchsgegenstände/Mehrfachsystem
  • Entsorgung der Abfallprodukte der Sondennahrung
In Einzelfällen bei gesondertem

Hausbesuch, bei dem ausschließlich Sondennahrung gegeben wird, kann die 1,5-fache Vergütung abgerechnet werden.

80

120

6,49 €

9,73 €

5 Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung (einschl. zugeh. An-/Auskleiden)

  • Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung
  • Unterstützung bei Inkontinenz (z.B. Urinal, Windeln, Stomapflege)
  • Hilfestellung beim Erbrechen
  • Beratung bei Ausscheidungsproblemen
  • Intimhygiene (feucht und/oder trocken) und die zugehörige Hautpflege
  • Säuberung des Pflegebereiches von den Verunreinigungen durch Ausscheidungen sowie ggf. die Entsorgung von Ausscheidungen
nicht in Verbindung mit LK 1 k

abrechenbar, soweit die Hautpflege ausschließlich im Intimbereich erbracht wird

100 8,11 €
6 Hilfestellung beim Verlassen und/oder Wiederaufsuchen der Wohnung

  • Hilfestellung beim An-/Auskleiden von Straßenkleidung
  • Begleitung bis zur Haustüre oder von der Haustüre in die Wohnung sowie ggf. notwendiges Treppensteigen
nicht mit LK 7 abrechenbar

1x je Besuch abrechenbar

70 5,68 €
7 Begleitung bei Aktivitäten

  • Hilfestellung beim An-/Auskleiden von Straßenkleidung und das Treppensteigen innerhalb der Wohnung
  • sowie die Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge usw.). Es ist zu gewährleisten, dass der Pflegebedürftige die individuell notwendige Betreuung durch die Begleitperson erhält. Dies gilt auch für evtl. Wartezeiten in Arztpraxen oder bei Behörden.
nicht mit LK 6 abrechenbar

reine Fahrdienste können nicht abgerechnet werden

600 48,66 €
8 Beheizen der Wohnung

  • Beschaffung aus vorhandenem Vorrat / Entsorgung der Asche Beheizen
nicht abrechenbar bei Zentralheizung bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt ist die Vergütung nur 1x abrechenbar 90 7,30 €
9 Stundensatz Hauswirtschaftliche Versorgung für nachfolgende Leistungen

  • Reinigen des Fußbodens, der Möbel, Haushaltsgeräte und ggf. Fenster im Lebensbereich des Pflegebedürftigen (Unterhaltsreinigung)
  • keine Grundreinigung, keine Hausordnung; Keller und Dachboden gehören nicht zum Lebensbereich

Für die in den Leistungskomplexen 8, 10a, 11a, 11b, 12a, 12b, 13 und 14 genannten Tätigkeiten können auf Wunsch der/des Versicherten anstelle der entsprechenden Leistungskomplexgebühren die Zeitaufwände abgerechnet werden.

Dieser Leistungskomplex umfasst die Reinigung der von den Pflegebedürftigen üblicherweise genutzten Wohnräume und die Entsorgung des Abfalls.

Nicht abrechenbar, wenn bei der Durchführung von Grundpflege die dazu erforderliche Ver- und Entsorgung der Waschutensilien, Trennung und Entsorgung des Abfalls oder die Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches anfällt. je Stunde

je

ange-fangene

5 Minuten

33,48 €

2,79 €

10a Wechseln der Bettwäsche

  • Herholen und Wegräumen der Bettwäsche
  • vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes und das Bettenmachen
nicht mit LK 10b abrechenbar 80 6,49 €
10b Bettenmachen / Wechseln von Teilen der Bettwäsche

  • Bettenmachen
  • Herholen und Wegräumen von Teilen der Bettwäsche sowie das Ab- und Beziehen von Teilen der Bettwäsche
nicht mit LK 10a abrechenbar 50 4,06 €
11a Waschen der Wäsche und Kleidung des Pflegebedürftigen

  • Waschen, Bügeln
  • kleine Ausbesserungen, Annähen von Knöpfen
  • Einräumen der Wäsche

Die notwendigen Tätigkeiten können auf mehrere Tage pro Woche verteilt werden.

1x wöchentlich abrechenbar

2x wöchentlich bei absoluter Harn- /Stuhlinkontinenz

Wenn die Wäsche von der

Wäscherei schrankfertig geliefert wird, kann lediglich LK 11b abgerechnet werden.

300 24,33 €
11b Einräumen der Wäsche und Kleidung des Pflegebedürftigen

  • Einräumen der von der Wäscherei schrankfertig gelieferten Wäsche
nicht mit LK 11a abrechenbar 50 4,06 €
12a Vorratseinkauf

  • Erstellen eines Einkaufs-/Speiseplans
  • Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen
  • Einräumen des Einkaufs

Die notwendigen Tätigkeiten können auf mehrere Tage pro Woche verteilt werden.

1x wöchentlich abrechenbar

nicht mit LK 12b abrechenbar

200 16,22 €
12b Besorgung

  • kleine Besorgung in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen, wie z.B. das Einkaufen von Lebensmitteln zum täglichen Bedarf, Besorgung bei Post, Apotheke, Arzt
  • Einräumen der Besorgung
1x je Hausbesuch abrechenbar

nicht mit LK 12a abrechenbar

50 4,06 €
13 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

  • Kochen und Zubereiten der Mahlzeit
  • Spülen
  • Reinigen des Arbeitsbereiches (unmittelbar benutzter Küchenbereich)
  • Entsorgung und ggf. Trennung des Abfalls
1x pro Tag abrechenbar

nicht bei „Essen auf Rädern“ oder sonstigen Fertiggerichten abrechenbar

300 24,33 €
14 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

  • Wärmen / Zubereiten (auch bei „Essen auf Rädern“)
  • Spülen
  • Reinigen des Arbeitsbereiches (unmittelbar benutzter Küchenbereich)
  • Trennung und ggf. Entsorgung des Abfalls
höchstens 3x täglich abrechenbar 100 8,11 €
15a Erstbesuch

  • Erstellen einer Pflegeanamnese
  • Feststellung des Hilfebedarfes incl. Der Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
  • Feststellung, welche Leistungen innerhalb des Pflegeprozesses durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, sonstige Pflegepersonen, ergänzende Dienste erbracht werden
  • Information über weitere Hilfen
  • Feststellung, ob und ggf. welche Pflegehilfsmittel organisiert werden müssen und ggf. Organisation der Pflegehilfsmittel
  • Abstimmung der vom Pflegebedürftigen auszuwählenden Leistungen
  • Erstellen eines Kostenvoranschlages und Die Vorlage bei der zuständigen Pflegekasse
  • Erstellen eines Pflegeplanes
  • Organisation und Koordination der Pflege
nur bei

  • Neueinstufung
  • Höherstufung
  • Übernahme eines neuen Patienten
1000 81,10 €
15b Anpassung der Pflegeplanung

  • bei Änderung des Pflegebedarfes (SGB XI) nach einem Krankenhausaufenthalt
  • im Anschluss an Leistungen nach § 37 Abs. 1 SGB V (häusliche Krankenpflege anstelle von Krankenhausaufenthalt)
200 16,22 €
16 Stundensatz Grundpflege

Auf Wunsch des Pflegebedürftigen oder seines gesetzlichen Betreuers können Leistungen nach Leistungskomplexen und/oder nach Zeitaufwand abgerechnet werden.

Im Rahmen der Zeitvergütung abrechnungsfähig ist die Anwesenheitszeit der Pflegedienstmitarbeiter beim Pflegebedürftigen vor Ort von der Ankunft an der Wohnungstür bis zum Verlassen der Wohnung. Hierbei sind Zeiten zu berücksichtigen, in denen Leistungen der Grundpflege, der häuslichen Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung erbracht werden. Die Dauer der SGB XI Leistungszeiten im Sinne des § 6 Abs. 7 wird separat dokumentiert.

Der Beginn und das (rechnerische) Ende des Gesamteinsatzes gemäß SGB XI (nicht Beginn und Ende der einzelnen Leistungen) werden auf dem Leistungsnachweis dokumentiert. Um Doppelzahlungen zu vermeiden, bleiben Leistungen der häuslichen Krankenpflege zeitlich unberücksichtigt.

Zeitaufwand, der bereits über andere Kostenträger abgerechnet oder Zeitaufwand, der in unbezahlten Zeiten der Pflegekräfte erbracht wurde, ist über diesen LK nicht mehr abrechenbar je Stunde

je

ange-fangene

5 Minuten

61,92 €

5,16 €

17 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Anleitung und Begleitung bei verschiedenen Aktivitäten der Freizeitgestaltung

wie z.B. unterhaltende Beschäftigung

Biographie gestützte Aktivierung, Versorgung von Haustieren, Besuch von Veranstaltungen

Organisation und Gestaltung von gemeinsamen Festen, Ausflügen

Besuch von Veranstaltungen aller Art,

Anleitung bei Haushaltsaktivitäten (Knopf annähen, Schuhbänder austauschen…)

Soweit mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig versorgt werden, ist der Zeitanteil nur anteilig berechenbar.

Bestehen mit dem für die/den jeweiligen Pflegebedürftigen zuständigen Sozialhilfeträger zur Sicherstellung der Betreuungsleistungen abweichende Regelungen, sind diese vorrangig anzuwenden.

je Stunde

je

ange-fangene

5 Minuten

46,44 €

3,87 €